Führung von Einspruchsverfahren,
Rechtsvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Wenn sich die Steuerfestsetzung seitens der Finanzbehörde gegenüber der beantragten Festsetzung unterscheidet oder es Uneinigkeit im Rahmen einer Betriebsprüfung gibt, stehen Ihnen diverse Rechtsmittel zur Verfügung. Von Einsprüchen gegen Bescheide bis zu Klagen beim Finanzgericht unterstützt Sie die SKS Steuerberatung. Wir führen für Sie Verhandlungen mit der Steuerfahndung, vertreten Sie in Steuerstrafverfahren und gegenüber dem Finanzamt. Wir führen für unsere SKS Mandanten Einspruchsverfahren, Klageverfahren vor den Finanzgerichten und Bundesfinanzhof sowie in Fällen gebotener Eile auch Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.